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Sportlerwahl und Fan-Abstimmungen

Du liest, dass eine Sportlerin oder ein Sportler für die Sportlerwahl nominiert wurde, und fragst dich, wer diese Nominierung eigentlich trifft. Anders als bei einem offenen Voting, bei dem jeder Vorschläge einreichen kann, steht die Nominierungsliste bei einer Sportlerwahl fast immer schon vorher fest, zusammengestellt entweder von einem Sportverband oder von einer Fachpublikation.

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Beide Wege unterscheiden sich deutlich in dem, was sie prüfen: Ein Verband stützt eine Nominierung meist auf nachvollziehbare sportliche Ergebnisse der Saison, während eine Publikation zusätzlich journalistische Kriterien wie Bekanntheit oder eine besondere Geschichte einfließen lassen kann. Wer die Sportlerwahl verfolgt, sieht am Ende meist nur die fertige Liste, nicht diesen vorgelagerten Auswahlprozess.

Eine Sportlerwahl besteht außerdem selten aus nur einer einzigen Kategorie. Neben der Hauptauszeichnung für eine einzelne Person führen viele Ausrichter parallel eine Wahl für eine Mannschaft, für den Nachwuchs oder für Para-Sport, jeweils mit eigener Nominierungsliste und eigenem Abstimmungsfeld, auch wenn alle Kategorien am selben Abend verkündet werden.

Vom regionalen Vorschlag zur bundesweiten Endrunde

In vielen Sportarten beginnt die eigentliche Auswahl nicht auf nationaler Ebene, sondern in einzelnen Regionen: Ein Landesverband oder eine regionale Redaktion bestimmt zunächst eine eigene, regionale Sportlerin oder einen regionalen Sportler des Jahres. Erst diese regionalen Ergebnisse gehen anschließend als Kandidatenpool in eine bundesweite Endrunde ein, in der ein größeres Publikum über den nationalen Titel entscheidet.

Dieser zweistufige Aufbau bedeutet, dass eine Person zuerst innerhalb der eigenen Region auffallen muss, bevor sie überhaupt bundesweit zur Wahl steht. Wie viele Regionen an der Endrunde beteiligt sind und ob jede Region genau eine Kandidatin oder einen Kandidaten stellt, legt der ausrichtende Verband oder die Publikation für die jeweilige Sportlerwahl selbst fest.

Das Abstimmungsfenster für die bundesweite Endrunde ist meist deutlich kürzer als die gesamte Saison, aus der die sportlichen Leistungen stammen: Es öffnet oft erst, nachdem die letzten Wettkämpfe des Jahres beendet sind, und schließt rechtzeitig vor einer Verleihung oder Veröffentlichung des Ergebnisses.

Für die eigentliche Stimmabgabe kombinieren viele Ausrichter mehrere Kanäle: eine Online-Abstimmung über die eigene Website, dazu häufig eine Fachjury aus Sportjournalisten oder ehemaligen Athletinnen und Athleten, die unabhängig von der öffentlichen Wahl eine eigene Rangfolge bildet. Wie diese beiden Kanäle am Ende zu einem einzigen Ergebnis zusammengeführt werden, legt jeder Ausrichter für seine eigene Sportlerwahl fest und veröffentlicht es meist erst mit den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Ausgabe.

Bei der Online-Abstimmung selbst setzen die meisten Ausrichter auf ein einfaches technisches Mittel, um Mehrfachstimmen von derselben Person zu begrenzen, etwa eine Bindung an ein Gerät, einen Browser oder ein bestehendes Konto auf der Wettbewerbsseite. Ein zusätzlicher, unabhängiger Abgleich mit amtlichen Ausweisdaten findet bei diesem Format praktisch nicht statt, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zur Größe der Auszeichnung stünde.

Zieht sich eine nominierte Person nach der Veröffentlichung der Liste, aber noch vor der Endauswertung zurück, etwa wegen einer Verletzung oder aus persönlichen Gründen, entscheidet der Ausrichter im Einzelfall, ob bereits abgegebene Stimmen für diese Person bestehen bleiben oder aus der Wertung genommen werden. Eine einheitliche Regel für diesen Fall gibt es zwischen verschiedenen Sportlerwahlen nicht.

Bei der abschließenden Gala setzen viele Ausrichter auf eine stufenweise Enthüllung statt auf eine sofortige Bekanntgabe: Zunächst werden die hinteren Platzierungen genannt, erst zum Schluss folgt der erste Platz, oft begleitet von einer kurzen Einspielung zu den sportlichen Erfolgen der Saison. Diese Dramaturgie hat auf das zugrunde liegende Abstimmungsergebnis selbst keinen Einfluss, sie bestimmt nur die Reihenfolge der Bekanntgabe.

Landen zwei Kandidaten in der Online-Abstimmung selbst sehr nah beieinander, greift bei vielen Ausrichtern zusätzlich die Fachjury als entscheidendes Kriterium, weil ihre Rangfolge unabhängig von der reinen Stimmenzahl gebildet wurde und damit auch bei einem knappen Online-Ergebnis noch eine eindeutige Reihenfolge liefert.

Verband oder Publikation als Träger der Sportlerwahl

Trägt ein Sportverband die Wahl, orientiert sich die Teilnahmeberechtigung meist an der eigenen Mitgliedschaft oder an einem offenen Zugang über die Vereinswebsite, während die Nominierungskriterien stark an sportliche Kennzahlen der Saison gebunden bleiben. Der Verband bleibt dabei gleichzeitig Nominierungsstelle, Abstimmungsplattform und Auszählstelle.

Trägt stattdessen eine Fachpublikation die Sportlerwahl, entscheidet häufig eine Redaktion über die Nominierungsliste, teils ergänzt um Vorschläge aus der Leserschaft, und das Abstimmungsfenster steht meist allen Website-Besuchern offen, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft. Welche der beiden Formen vorliegt, lässt sich meist schon am Absender der Wahl erkennen.

Führt eine Sportlerwahl mehrere Kategorien parallel, etwa eine Wahl für Einzelsportlerinnen und -sportler neben einer eigenen Mannschaftswahl, verwendet der Ausrichter für jede Kategorie eine eigene Nominierungsliste und ein eigenes Abstimmungsfeld. Eine Stimme in der Einzelkategorie wirkt sich dabei nicht auf die Mannschaftskategorie aus, selbst wenn dieselbe Person auch Teil des nominierten Teams ist.

Nachwuchs- oder Para-Sport-Kategorien laufen bei vielen Ausrichtern nach denselben Grundregeln wie die Hauptkategorie, jedoch mit eigenen, an die jeweilige Zielgruppe angepassten Nominierungskriterien. Ein Verband kann etwa bei der Nachwuchswahl stärker auf Entwicklungspotenzial statt auf bereits erzielte internationale Erfolge achten.

Verlangt ein Verband für die Teilnahme an der Online-Abstimmung eine aktive Mitgliedschaft, prüft er diese meist über eine Mitgliedsnummer oder einen Zugang zum internen Vereinsportal, nicht über ein allgemein zugängliches Online-Formular. Wer keine Mitgliedsnummer angeben kann, bleibt bei einer solchen Sportlerwahl von der Abstimmung ausgeschlossen, unabhängig vom sonstigen Interesse an der jeweiligen Sportart.

Weil eine Sportlerwahl häufig Personen aus völlig unterschiedlichen Sportarten gegeneinander antreten lässt, für die es keine gemeinsame, objektiv vergleichbare Kennzahl gibt, verlässt sich die begleitende Fachjury bei einer solchen Wahl stärker auf eine subjektive Einschätzung als bei einer Wahl innerhalb einer einzelnen Sportart. Diese Schwierigkeit betrifft die Online-Abstimmung des Publikums in gleicher Weise, wird dort aber selten offen thematisiert.

Was sich zwischen Sportarten unterscheidet

Wie viele Regionen an einer bundesweiten Endrunde beteiligt sind, ob die Vorauswahl selbst schon eine offene Abstimmung oder eine interne Entscheidung ist, und welche sportlichen Kriterien für eine Nominierung zählen, legt jeder Verband oder jede Publikation für die eigene Sportlerwahl gesondert fest. Eine einheitliche Struktur über alle Sportarten hinweg gibt es nicht.

Ebenso wenig lässt sich von außen pauschal sagen, wie stark eine begleitende Fachjury das Online-Ergebnis am Ende noch verschieben kann, oder ob ein Rückzug einer nominierten Person die bereits abgegebenen Stimmen unverändert lässt. Diese Einzelheiten stehen, wenn überhaupt, nur in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Ausgabe und können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Wie eine Fachjury sportliche Leistungen aus unterschiedlichen Disziplinen intern miteinander vergleicht, um daraus eine gemeinsame Rangfolge zu bilden, veröffentlichen die wenigsten Ausrichter im Detail. Auch ob eine Mitgliedsnummer bei der Anmeldung zur Online-Abstimmung tatsächlich mit der internen Mitgliederdatenbank abgeglichen wird oder nur als reine Formalität abgefragt wird, ist von außen nicht überprüfbar.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Entweder ein Sportverband, gestützt auf sportliche Ergebnisse der Saison, oder eine Fachpublikation, die zusätzlich journalistische Kriterien einbezieht. Welcher Träger die Wahl ausrichtet, entscheidet auch darüber, wie die Nominierungsliste zustande kommt.

In vielen Sportarten ja: Eine regionale Auswahl geht der bundesweiten Endrunde meist voraus, und nur die dort bestimmten Kandidaten kommen anschließend in den nationalen Kandidatenpool, unabhängig davon, wie bekannt jemand außerhalb der eigenen Region bereits ist.

Das hängt vom Träger ab. Eine verbandsgetragene Wahl bindet die Teilnahme oft an eine Mitgliedschaft, eine publikationsgetragene Wahl steht dagegen häufig allen Website-Besuchern offen, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit.

Meist erst nach Abschluss der sportlichen Saison, wenn die letzten Wettkämpfe des Jahres beendet sind, und es schließt rechtzeitig vor der Verleihung oder Veröffentlichung des Ergebnisses.

Bei vielen Ausrichtern ja, zusätzlich zur Online-Abstimmung des Publikums. Wie stark die Jury-Rangfolge das Endergebnis verschiebt, legt jeder Ausrichter selbst fest und veröffentlicht es meist mit den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Ausgabe.

Der Ausrichter entscheidet im Einzelfall, ob bereits abgegebene Stimmen für diese Person bestehen bleiben oder aus der Wertung genommen werden. Eine einheitliche Regel dafür gibt es zwischen verschiedenen Sportlerwahlen nicht.

Viele Ausrichter enthüllen zunächst die hinteren Platzierungen und nennen den ersten Platz erst zum Schluss. Diese Reihenfolge der Bekanntgabe hat keinen Einfluss auf das zugrunde liegende Abstimmungsergebnis selbst.

Meist über eine subjektive Gesamteinschätzung, weil es zwischen völlig unterschiedlichen Disziplinen keine gemeinsame, objektiv vergleichbare Kennzahl gibt. Diese Schwierigkeit betrifft die Online-Abstimmung des Publikums in gleicher Weise.

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